| Kandidatin/Kandidat | Stimmen |
|---|---|
| Grau, Martin | 56 |
| Gustafsson, Jens | 60 |
| Mattmüller, Johannes | 51 |
| Vogt, Wenke | 59 |
| Kandidatin/Kandidat | Stimmen |
|---|---|
| Evelin Neumann | 34 |
| Christina Pritzkow | 34 |
| Stefanie Prosetzky | 31 |
| Harald Wunderlich | 26 |
Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Gremium, das die Kirchengemeinde leitet.
Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates sind gemeinsam verantwortlich für die Planung und Gestaltung des Gemeindelebens. Das umfasst ein breites Spektrum. Der Gemeindekirchenrat entscheidet über Veranstaltungen und Aktivitäten der Kirchengemeinde - von der Organisation und Durchführung von Gottesdiensten und Gemeindefesten bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit - und stellt die notwendigen Ressourcen in Form von Geldern, Gebäuden und Inventar für die Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben zur Verfügung.
Darüber hinaus stellt der GKR auch berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, gewinnt Mitglieder der Kirchengemeinde für ehrenamtliche Tätigkeiten und nimmt deren Begleitung und Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke sowie für den Haushaltsplan der Gemeinde.
Der Gemeindekirchenrat trifft sich regelmäßig - einmal monatlich, um die anstehenden Aufgaben zu besprechen und zu entscheiden.
Bis 2025 bestand der Pfarrsprengel Dallgow aus drei eigenständigen Gemeinden, für die gemeinsam eine Pfarrerin oder ein Pfarrer zuständig ist. In Dallgow-Döberitz sind es die drei Kirchengemeinden "Dallgow", "Rohrbeck" und "Seeburg". Alle drei Gemeinden haben eine eigene Kirche und wurden bislang von eigenständigen Gemeindekirchenräten (GKRs) geleitet, die unabhängig voneinander tagen und entscheiden. Ab 2026 gibt es eine Gesamtkirchengemeinde Dallgow-Döberitz, für die ein Gesamtkirchenrat, der aus Mitgliedern der Kirchenräte aus allen drei Gemeinden besteht. In diesen gemeinsamen Gemeindekirchenrat, in den Vertreter aller drei Ortskirchengemeinden vertreten sind, werden übergeordnete Themen wie Haushalt, Liegenschaften und Personal besprochen. Die Ortskirchenräte werden sich um die Belange der Ortskirchen kümmern, wie die Pflege der Kirchengebäude und der Gestaltung von Gottesdiensten und Veranstaltungen.